MARKTGEMEINDE PROTTES
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Prottes hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 folgende Abänderung der Kanalabgabenordnung nach dem NÖ Kanalgesetzes 1977 vom 12.12.2022 verordnet.
Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) werden ab 01.01.2026 für die Schmutzwasserentsorgung folgende Einheitssätze festgesetzt: Schmutz- und Mischwasserkanal: EUR 3,70.