MARKTGEMEINDE PROTTES
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Prottes hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 folgende Abänderung der Kanalabgabenordnung nach dem NÖ Kanalgesetzes 1977 vom 12.12.2022 beschlossen:
1. der Einheitssatz für die Berechnung der Einmündung in den öffentlichen Mischwasserkanal ab 01.01.2026 beträgt EUR 16,70 (exkl. Mwst.).
2. der Einheitssatz für die Berechnung der Einmündung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal ab 01.01.2026 beträgt EUR 13,00 (exkl. Mwst.).