MARKTGEMEINDE PROTTES
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Prottes hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 die Abänderung der Wasserabgabenordnung verordnet.
Ab 01.01.2026 der Bereitstellungsbetrag wird mit EUR 34,00 pro m3/h festgesetzt.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr bei der Verrechnungsgröße von 3 m³/h (Hausanschluss) EUR 102,00.