Wasserbereitstellungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt34,00 €

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Prottes hat in seiner Sitzung am 09.12.2025  die Abänderung der Wasserabgabenordnung verordnet. 

Ab 01.01.2026 der Bereitstellungsbetrag wird mit EUR 34,00 pro m3/h festgesetzt.

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr bei der Verrechnungsgröße von 3 m³/h (Hausanschluss) EUR 102,00.