Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2,70 €

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Prottes hat in seiner Sitzung am  09.12.2025 die Abänderung der Wasserabgabenordnung wie folgt beschlossen. 

Ab 01.01.2026 die Grundgebühr gemäß § 10 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird für 1 m³ Trinkwasser wird mit Euro 2,70 festgelegt.