MARKTGEMEINDE PROTTES
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Prottes hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 den Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe gem. § 38 Abs.6 der NÖ Bauordnung 2014 mit Euro 900,00 festgesetzt.
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