MARKTGEMEINDE PROTTES
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Prottes hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 die Abänderung der Wasserabgabenordnung verordnet.
Ab 01.01.2026 der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß 6 Abs.5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit Euro 9,20 festgesetzt.