MARKTGEMEINDE PROTTES
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Prottes hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 die Abänderung der Wasserabgabenordnung wie folgt beschlossen.
Ab 01.01.2026 die Grundgebühr gemäß § 10 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird für 1 m³ Trinkwasser wird mit Euro 2,70 festgelegt.