NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024

 

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 in der Höhe von € 150,--und die Sonderförderung von € 75,-- zu gewähren. Die Marktgemeinde Prottes unterstützt den Zuschuss mit weiteren € 150,--.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis zum 31. März 2024 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Ausnahmen? Antragsformulare?

Diese und weitere Fragen sind auf der Seite des Landes NÖ einsehbar. Siehe dazu folgenden Link:


Information zum Heizkostenzuschuss auf der Seite des Landes NÖ

 

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